Der Erfolg unserer täglichen Arbeit braucht Vertrauen. Wir setzen alles daran, Vertrauen zu erhalten. Deswegen ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Vorgaben für uns von besonders wichtiger Bedeutung.
Hinweise helfen uns, dieser Zielsetzung jederzeit gerecht werden zu können. Es ist hilfreich, wenn der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist.
Jede Person, die ein Fehlverhalten vermutet, kann diesen Verdacht melden.
Wir ermutigen unsere ehrenamtlich Mitwirkenden und hauptamtlichen Arbeitnehmenden zur direkten Kontaktaufnahme über die jeweils vorgesetzte Leitung, Vertrauenspersonen, die Mitglieder des Betriebsrates oder die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführungen
Wir bieten verschiedene Kanäle an, die zur Meldung eines Hinweises genutzt werden können:
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V.
Hinweisgebersystem
Auf’m Hennekamp 71
40225 Düsseldorf
Wir erwarten die Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person. Die Vertraulichkeit der Identität wird sichergestellt.
Unser Hinweisgebersystem ist eine Ergänzung zu unseren bereits vorhandenen Kommunikationskanälen und gilt für die nachfolgend genannten Gesellschaften:
Weitere Informationen zu unserem Hinweisgebersystem entnehmen Sie bitte unserer Richtlinie, die Sie hier herunterladen können.
Neben unserem Hinweisgebersystem besteht für hauptamtliche Arbeitnehmende oder solche Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, Hinweise abgeben möchten, ebenfalls die Möglichkeit zur Nutzung eines externen Meldekanals. Hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Justiz ernannt. Die dortige Hinweisgeberstelle nimmt Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entgegen. Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html